Barrierefreiheit
Alle Menschen sollen die Informationen und Dienstleistungen der Hamburger Sparkasse gut nutzen können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Barrierefreiheit des Haspa Gold-Shops.
Beschreibung der Dienstleistungen Haspa Gold Shop
Die Hamburger Sparkasse bietet viele verschiedene Dienstleistungen an. In verständlicher Sprache finden Sie Texte zu unseren Dienstleistungen. Diese Texte helfen Ihnen, die Dienstleistungen zu nutzen. Die Informationen sind nach den Regeln des Barrierefreiheitstärkungsgesetzes (BFSG) erstellt.
Beschreibung der Dienstleistungen in leichter Sprache
Wie die Hamburger Sparkasse Barrierefreiheit sicherstellt
Die Hamburger Sparkasse gestaltet ihre Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgt sie den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:
Wahrnehmbar
Die Hamburger Sparkasse gestaltet ihre Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativtexten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.
Bedienbar
Die Webseite Haspa-Gold ist so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden kann, als Alternative zu Maus oder Touchscreen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.
Verständlich
Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.
Robust
Die Hamburger Sparkasse achtet darauf, dass die digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfstechnologien einwandfrei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hamburger Sparkasse ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Hamburger Sparkasse verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für haspa-gold
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Haspa-Gold ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im 26.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
H3: Nicht barrierefreie Inhalte H4: Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549
Aufgrund der Überprüfung ist haspa-gold.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.
Barriere 1
In Einzelfällen fehlt bei verlinkten Grafiken der Alternativtext oder ist nicht verständlich formuliert (Richtlinie 9.1.1.1a).
Barriere 2
Einige Grafiken und grafische Bedienelemente weisen keinen ausreichenden Kontrast auf (Richtlinie 9.1.4.11).
Barriere 3
Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich. Beispiel: “Mehr erfahren” (Erfolgskriterium 9.2.4.4).
Barriere 4
Die Schriftgröße auf der Internetseite passt sich nicht an die Benutzereinstellungen im Browser an (Richtlinie 11.7).
Barriere 5
PDF-Dokumente älteren Datums sind teilweise nicht barrierefrei. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch ein solches ersetzt.
Barriere 6
Ältere Videos haben keine Untertitel (Richtlinie 1.2).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 aktualisiert.
Barriere melden und Kontakt
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere melden oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Kontaktformular Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Website haspa-gold.de nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:
Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen. Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Die Kontaktinformationen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 BFSG sind derzeit noch nicht bekannt und werden ergänzt, sobald sie vorliegen. Vorläufig nimmt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Anfragen und Meldungen entgegen: Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)